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Erweiterte Ausleihrechte für Promovierende

Ab sofort bieten wir für alle Promovierenden, die an der Universität Leipzig betreut werden, erweiterte Ausleihrechte an.

Das bedeutet konkret:

  • Eine Standardausleihfrist von jeweils 90 Tagen mit sechsmaliger Verlängerungsoption, solange keine Vormerkung vorliegt
  • Kurzausleihe aus dem Präsenzbestand für sieben Tage, davon abweichende Fristen nach Rücksprache an den Servicetheken
  • Erhöhung der Ausleihgrenze auf 50 Titel gleichzeitig
  • Möglichkeit einer längerfristigen Ausleihe aus dem ausleihbaren Bestand bis zu einem Jahr (bei Bedarf durch die UB rückforderbar, wenn einziges Exemplar)

Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie einmal an einer unserer Servicetheken den Nachweis erbringen, dass Sie in die „Doktorandenliste“ einer Fakultät der Universität Leipzig eingetragen sind. Wenn Sie während Ihrer Promotion einen Mitarbeiter-Vertrag an der Universität Leipzig haben, können Sie weiterhin Ihre (blau/weiße) Karte im Status „Mitarbeiter“ nutzen, hier besteht keine Notwendigkeit eines zusätzlichen Nachweises.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an eine unserer Servicetheken oder an info@ub.uni-leipzig.de, wir helfen Ihnen gerne weiter!