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Finanzierung von Artikeln in reinen Open-Access-Zeitschriften

Der Open-Access-Publikationsfonds der Universität Leipzig übernimmt die Veröffentlichungskosten für wissenschaftliche Artikel in Open-Access-Zeitschriften, in denen ALLE Artikel der Zeitschrift SOFORT Open Access erscheinen.

Wenn Sie eine Förderung aus den Mitteln des Open-Access-Publikationsfonds planen, stellen Sie bitte (spätestens bei Einreichung des Manuskripts) einen Förderantrag. Dies gilt auch für Publikationen in reinen OA-Zeitschriften, die in Transformationsverträgen mit der UL enthalten sind. Innerhalb der Transformationsverträge sind in der Regel Rabatte auf die Article Processing Charge (APC) ausgehandelt. Eine (anteilige) Kostenübernahme ist gemäß den Konditionen des Fonds bis zu 2.500 EUR (inkl. Mwst.) möglich.

Eine Übersicht der fast 500 Zeitschriften, in denen seit 2014 mit Unterstützung aus dem Fonds publiziert wurde, finden Sie bei OpenAPC.

Weitere Informationen und Recherchemöglichkeiten zu OA-Zeitschriften finden Sie in unserer Link-Sammlung.

  1. Die einreichenden, korrespondierenden Autor:innen, die für die Begleichung der Publikationsgebühr verantwortlich sind, sind Angehörige der Universität Leipzig.
  2. Die gewählte Zeitschrift veröffentlicht alle Beiträge sofort nach dem Erscheinen Open Access. OA-Optionen für einzelne Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften können nicht gefördert werden.
  3. Die Zeitschrift erfüllt die für das jeweilige Fach geltenden wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Kommentare und andere Artikeltypen, die keine primärwissenschaftlichen Beiträge oder Übersichtsarbeiten sind, werden in der Regel nicht gefördert.
  4. Autor:innen, die Ergebnisse aus Drittmittelprojekten publizieren, verpflichten sich dazu zu prüfen, ob die Publikationskosten aus dazu vorgesehenen Drittmitteln beglichen werden können (z. B. Publikationskostenpauschale der DFG) und diese, so vorhanden, auszuschöpfen. Differenzbeträge können aus dem Publikationsfonds beglichen werden, sofern alle weiteren Kriterien erfüllt sind.
  5. Die geförderten Publikationen sind mit einem Hinweis auf die Finanzierung durch den Publikationsfonds zu versehen: „Supported by the Open Access Publishing Fund of Leipzig University“ oder „Gefördert durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Leipzig“.
  1. Publikationskosten werden bis zu einer Höhe von 2.500 EUR pro Artikel (inkl. Mehrwertsteuer/Ausfuhrumsatzsteuer) übernommen. Fallen höhere Kosten an, können bis zu 2.500 EUR anteilig übernommen werden. Die Autor:innen sind verantwortlich für die Begleichung der Differenz. Bitte beachten Sie, dass die APC in der Regel als Nettobetrag angegeben wird.
  2. Förderfähig sind nur Artikel, die im aktuellen Kalenderjahr akzeptiert werden. Noch nicht akzeptierte Artikel werden von uns ins Folgejahr übernommen. Über Änderungen in den Förderkriterien werden Sie ggf. von uns informiert.
  3. Über die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet das Eingangsdatum der korrekten Rechnung im Open Science Office; der Zeitpunkt der Antragstellung ist nicht ausschlaggebend.
  4. Um für Nachwuchswissenschaftler:innen eine erhöhte Sicherheit der Finanzierung zu ermöglichen, werden bis zum Ende des dritten Quartals 15 % der Mittel reserviert für Publikationen von Nachwuchswissenschaftler:innen. Das beinhaltet Promovierende ebenso wie Postdocs und habilitierende Wissenschaftler:innen. Um eine vollständige Mittelausschöpfung zu gewährleisten, werden im vierten Quartal diese Mittel freigegeben, sollten diese bis dahin nicht verausgabt sein.
  5. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel absehbar nicht ausreichen, prüft die Universitätsleitung, ob eine Aufstockung der Mittel möglich ist, und setzt diese Aufstockung gegebenenfalls um. Ist die Aufstockung der Mittel nicht möglich oder diese absehbar nicht ausreichend, so wird der Förderbeitrag (siehe 1) entsprechend abgesenkt. Bei frühzeitiger Ausschöpfung der Mittel entscheidet grundsätzlich das Eingangsdatum der korrekt ausgestellten Rechnung über die Reihenfolge der Bearbeitung und Förderung.
  6. Verändern sich Förderbedingungen, insbesondere die Höhe der Förderung, werden die Antragsteller:innen möglichst frühzeitig informiert.
  1. Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Förderkriterien erfüllt werden.
  2. Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten über das Webformular.
    Wir empfehlen die Antragstellung so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Annahme des Artikels. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung über die formale Förderfähigkeit Ihres Antrages, üblicherweise spätestens am nächsten Werktag.
    Die Zusage erfolgt immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Publikationsfonds. Antragsteller:innen werden frühzeitig über eine mögliche Begrenzung der Förderhöhe informiert.
  3. Wenn Ihr Artikel angenommen wurde, kontaktieren Sie uns bitte (openscience@ub.uni-leipzig.de). Wir kümmern uns in der Regel um die Rechnungslegung und Abwicklung der Zahlung.
  4. Bitte beachten Sie, dass APCs grundsätzlich versteuert werden und es sich bei den Angaben der Verlage und Zeitschriften in aller Regel um Netto-Angaben handelt.
  5. Fügen Sie einen Satz in die Publikation ein, in dem Sie die Finanzierung durch den Publikationsfonds erwähnen: „Supported by the Open Access Publishing Fund of Leipzig University“ oder „Gefördert durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Leipzig“.
  6. Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Vorgaben in der Publikationsrichtlinie der Universität Leipzig.

Die Universität Leipzig unterstützt den Appell zur Offenlegung von APC-Zahlungen der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und beteiligt sich am Projekt Open APC zur Kostentransparenz von Open-Access-Publikationsgebühren.