Leihfristen und Gebühren
Bei Fragen rund um das Thema Ausleihe, Leihfristen und Gebühren hilft das Service-Team der UBL gern weiter. Durch das Versenden von Erinnerungs-Mails drei Tage bevor die Leihfrist abläuft, hoffen wir dazu beizutragen, dass Gebühren gar nicht erst entstehen.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, falls Sie einmal eine Leihfrist nicht einhalten können. Auch wenn sich Gebühren nicht immer vermeiden lassen, werden wir immer versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten eine Lösung zu finden.
Sie erreichen uns persönlich an den Servicetheken der UBL, telefonisch, im Chat oder per Mail an info@ub.uni-leipzig.de.
Die Leihfrist für ausleihbare Medien beträgt 30 Tage, für Medien aus dem Präsenzbestand (grünes Signaturschildchen) 7 Tage, jedoch kann die Bibliothek abweichende Regelungen treffen.
Maximal kann die Leihfrist sechs Mal online (ausleihbare Medien) und drei Mal online (Präsenzbestand) in Ihrem Bibliothekskonto verlängert werden.
Für Lehrende und Promovierende der Universität Leipzig gelten gesonderte Ausleihkonditionen.
Ausnahme: Wenn ein von Ihnen entliehenes Buch vorgemerkt wird, ist keine Verlängerung der Leihfrist möglich und das Buch muss fristgerecht zurückgegeben werden.
Wir informieren Sie im Fall einer Vormerkung sofort per Email.
Bitte achten Sie vor allem bei längerer Abwesenheit darauf sicherzustellen, dass die Bücher im Falle einer Vormerkung fristgerecht abgegeben werden können um Gebühren zu vermeiden.
Nicht ausleihbar sind:
- Zeitschriften
- Medien mit Erscheinungsjahr vor 1920
Nicht mehr benötigte Medien können Sie über die Rückgabeautomaten oder an den Servicetheken zurückgeben. Unabhängig vom Ausleihort können Sie die ausgeliehenen Medien an jedem unserer Standorte abgeben, dies gilt nicht für Fernleihen.
Es ist möglich die Medien per Post zurückzuschicken. Nutzen Sie dafür folgende Adresse:
Universitätsbibliothek Leipzig
Ausleihe
Beethovenstraße 6
04107 Leipzig
Bitte beachten Sie, dass Sie Verantwortung tragen, bis die Medien in der Bibliothek angekommen sind.
Erinnerung vor Ablauf der Leihfrist (unverbindlicher Service) | 3 Tage vor Ende der Leihfrist | |
Abgabeaufforderung bei Vormerkung (unverbindlicher Service) | sobald ein entliehener Titel vorgemerkt wird | |
Zahlungserinnerung offene Gebühren (Nach dreimaliger erfolgloser Erinnerung behalten wir uns vor den Vorgang an das Justitiariat der Universität Leipzig abzugeben.) | monatlich | |
1. Rückgabe- und Zahlungsaufforderung | 1. Tag nach Ablauf der Leihfrist | |
2. Rückgabe- und Zahlungsaufforderung | 5. Tag nach Ablauf der Leihfrist | |
3. Rückgabe- und Zahlungsaufforderung | 11. Tag nach Ablauf der Leihfrist | Mail und Post |
4. Rückgabe- und Zahlungsaufforderung | 15. Tag nach Ablauf der Leihfrist | |
Letzte Rückgabe und Zahlungsaufforderung und Ankündigung der Übergabe an das Justitiariat der Universität Leipzig | 21. Tag nach Ablauf der Leihfrist | Mail und Post |
Einleitung eines Mahnverfahrens durch das Justitiariat der Universität Leipzig | ab 34. Tag nach Ablauf der Leihfrist |
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Wenn Sie die Mails der UBL nicht bekommen, überprüfen Sie bitte folgendes:
- Studierende der Universität Leipzig bekommen alle Mails an die Universitäts-E-Mailadresse. Eine Weiterleitung zu einem persönlichen Mailaccount kann über webmail eingerichtet werden.
- Ist Bibliothekskonto die korrekte Mailadresse hinterlegt?
- Überprüfen Sie bitte, ob die Mails eventuelle in den SPAM-Ordner geleitet wurden.
Bitte beachten Sie: Erinnerungs- und Service-Mails sind immer unverbindlich und entbinden Sie nicht von der Einhaltung von Fristen.
Grundlage der Gebührenerhebung ist die Gebühren- und Entgeltordnung der Universität Leipzig, insb. Anlage 1: Benutzung der Universitätsbibliothek Leipzig, gültig ab 01.10.2017 | ||
Überschreitung der Leihfrist von Medien | je Medieneinheit: pro Tag (1. bis 10. Tag) ab dem 11. Tag für jeden weiteren Tag höchstens jedoch je Medieneinheit | 0,50 € 1,00 € 25,00 € |
Überschreitung der Nutzungsdauer eines mietbaren Schließfaches/Arbeitsplatzes | pro Tag (1. bis 3. Tag) pro Tag (4. bis 6.Tag) 7. Tag Räumung zzgl. Auslagenpauschale | 1,00 € 2,50 € 10,00 € |
Ausstellung/Verlust des Bibliotheksausweises | 8,00 € | |
Schlüsselverlust (Carrel, Arbeitsplatz, Garderobe, Schließfach) | 10,00 € | |
Beschädigung, Verlust von Medien | Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz zzgl. 15,00 € Verwaltungspauschale pro Medium |
Ist ein Bibliothekskonto mit Forderungen einer Gesamtsumme ab 15 Euro belastet, wird es automatisch gesperrt.
Folgende Services stehen dann nicht mehr zur Verfügung:
- Ausleihe und Verlängerung
- Bestellungen und Vormerkungen
- Login an den Bibliotheks-PCs (außer Bibliothek Medizin/Naturwissenschaften und Bibliothek Erziehungs- und Sportwissenschaften)
- Reservierung von Gruppenarbeitsräumen
Die Sperre kann in der Regel durch Bezahlung der offenen Forderungen aufgehoben werden.
Offene Gebühren werden monatlich per automatisierter Servicemail erinnert. Nach dreimaliger erfolgloser Erinnerung behalten wir uns vor den Vorgang an das Justitiariat der Universität Leipzig abzugeben.
- EC-Karte: an den Kassenautomaten in der Bibliotheca Albertina, der Campus-Bibliothek, der Bibliothek Erziehungs- und Sportwissenschaft sowie der Bibliothek Medizin/Naturwissenschaften
- Bar: an den Servicetheken der Bibliotheca Albertina, der Campus-Bibliothek der Bibliothek Erziehungs- und Sportwissenschaften, der Bibliothek Rechtswissenschaft I und der Bibliothek Veterinärmedizin während der Servicezeiten von Montag bis Freitag
- Rechnung: Offene Forderungen, deren Gesamtsumme mehr als 10 € beträgt, können überwiesen werden. Wenn Sie dies wünschen, wird Ihnen der Betrag durch die UBL in Rechnung gestellt. In diesem Falle benötigen wir eine gültige Postanschrift. Um eine Rechnungslegung/Überweisung zu beantragen, wenden Sie sich bitte per Mail an info@ub.uni-leipzig.de
Sollten sie ein Medium, aus dem Bestand der UBL verlieren oder beschädigen, bitten wir Sie folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben an einer unserer Servicetheken abzugeben. Hier bekommen Sie auch Rat und Informationen zum weiteren Ablauf.